Die
Bebauungsbestimmungen grenzen die gesetzlich zugelassene Verbauungsstruktur
ab. Sie setzen zum Beispiel fest wie hoch, und auf welchen Teil des Grundstücks
gebaut werden darf. Im Grunde kann es sogar soweit führen, dass es
Bestimmungen über Form und äußere Gestaltung eines Gebäudes für ein Grundstück geben kann, welche eine große Einschränkung
in der Planungsfreiheit bedeuten. |
|||
Ziel
dieser Bestimmungen ist es die Entwicklung und den Ausbau von Stadt- bzw.
Siedlungsgebiet in geplanten Bahnen zu führen, um die Lebens- und
Wohnqualität der Bewohner zu optimieren. Luft, Sonne, Licht, Freiraum
und Begrünung sind wesentliche Qualitätsmerkmale von Wohngebieten.
Sie sollen durch die Bebauungsbestimmungen erreicht und gesichert werden. |
|||
Die
Realität sieht leider oft so aus, dass die Bebauungsbestimmungen
ihr Ziel verfehlen. Die strikte Auslegung jedes Buchstabens im Gesetz,
das ja nie und nimmer auf die Vielzahl der unterschiedlichen Fälle
eingehen kann, führt oft zu kuriosen Kunstgriffen, wodurch das Erscheinungsbild
einer Siedlung (was wohl zur Lebens- und Wohnqualität zählt)
gestört, wenn nicht sogar zerstört wird. |
|||
Wir
empfehlen ihnen vor dem Grundstückskauf, am zuständigen Gemeindeamt
Einsicht in Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan zu
nehmen. Kontrollieren sie ob die Bestimmungen auf dem von ihnen ins Auge
gefassten Grundstück die Verwirklichung ihrer Wünsche auch zulassen,
oder ob sie größere Abweichungen zu erwarten haben. |
|||
Sollten
sie bereits im Besitz eines Grundstücks sein, ist es unbedingt nötig,
vor Beginn der Planung die Grundlagen zu erheben. Im Anhang bieten wir ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Gesetze. |
|||
Wir
weisen darauf hin, dass die Bauordnung viel Interpretationsspielraum lässt
und daher diese leider in jeder Gemeinde anders ausgelegt wird. Es ist
oft sehr schwierig für uns, unsere Kunden in schwierigen Fragen richtig
zu beraten, weil man Dinge die man in der Gemeinde A darf, verbietet der
Bausachverständige in der Gemeinde B und umgekehrt. Aus diesen Grund
sind Planvorbesprechungen bei der Gemeinde vor der entgültigen Einreichung
der beste Weg. |
|||
| Die in der Bauordnung verankerten Bebauungsbestimmungen sind sinngemäß wiedergegeben und erläutert: | |||
|
|
Der Flächenwidmungsplan | Der Bebauungsplan | |