Flächenwidmungsplan

(§ 14 und 15 NÖ mROF 1976)

Im Flächenwidmungsplan sind die Widmungsarten für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Dies ist das erste Instrument zur Umsetzung der von den „Stadtplanern“ angestrebten Ziele.

Neben den Flächenwidmungen sind in diesem Plan Verkehrswege (Straßen, Eisenbahnen, Flugplätze), Versorgungsleitungen und -Anlagen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, denkmalgeschützte Objekte, Hochwasserabflussgebiete, Schutzzonen entlang von Straßen, und Bauverbotszonen entlang von Eisenbahnschienen.

  1. Grünland (§ 19 NÖ ROG 1976)
  2. Bauland (§ 16 NÖ ROG 1976)
  3. Verkehrsflächen (§ 18 NÖ ROG 1976)
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