Bauland

(§ 16 NÖ ROG 1976)

Wohngebiet (BW)

Bauland- Wohngebiet ist für die Errichtung von Wohngebäuden bestimmt. Darüber hinaus dürfen hier Einrichtungen für den täglichen Bedarf der Bevölkerung errichtet werden (zB Kaufhäuser, Schulen, Kindergärten). Grundsätzlich dürfen sich Betriebe die sich im äußeren Erscheinungsbild in ein Wohngebiet eingliedern können, und keine erhöhten Immissionen erzeugen ebenfalls im Wohngebiet ansiedeln.

Betreffend der Errichtung von Betrieben im Wohngebiet weisen wir darauf hin, dass wir es für unbedingt nötig empfinden, das Projekt schon in der Entwurfsphase zur Vorprüfung bei der Gewerbebehörde (Bausprechtage) vorzulegen, um festzustellen ob es sich beim geplanten Projekt um einen für Bauland Wohngebiet zulässigen Betrieb handelt oder ob eine Ansiedlung im Betriebsgebiet nötig ist.

Kerngebiet (BK)

Im Bauland- Kerngebiet dürfen sich öffentliche Gebäude, Versammlungs- und Vergnügungsstätten und Wohngebäude ansiedeln, die sich in den bestehenden Siedlungskern harmonisch einfügen und keine übersteigende Lärm- oder Geruchbelästigung erzeugen.

Betriebsgebiet (BB)

Bauland- Betriebsgebiet sind Flächen die für die Ansiedlung von Betrieben bestimmt sind. Die für die Widmungsart Betriebsgebiet geltenden Emissionswerte dürfen auch hier nicht überschritten werden. Das geplante Projekt bedarf auch in diesen Fall einer Vorprüfung bei der Gewerbebehörde. (Bausprechtage)

Industriegebiete (BI)

Agrargebiete (BA)

Sondergebiete (BS)

Einkaufszentrum (B-EZ)

Erhaltenswerte Ortsstrukturen

Lux Bau Zentrale Hainfeld